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Der klassische PKW-Führerschein für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse.
17 Jahre (Begleitetes Fahren) oder 18 Jahre
Motorräder ohne Leistungsbeschränkung und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW.
24 Jahre (Direkteinstieg) oder 20 Jahre (nach 2 Jahren A2)
Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse für den gewerblichen Güterverkehr.
21 Jahre (18 Jahre mit Berufskraftfahrerausbildung)
Besitz der Führerscheinklasse B
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
15 Jahre
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